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   LG Koblenz, 31.03.2004 - 2 T 231/04   

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https://dejure.org/2004,25011
LG Koblenz, 31.03.2004 - 2 T 231/04 (https://dejure.org/2004,25011)
LG Koblenz, Entscheidung vom 31.03.2004 - 2 T 231/04 (https://dejure.org/2004,25011)
LG Koblenz, Entscheidung vom 31. März 2004 - 2 T 231/04 (https://dejure.org/2004,25011)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 121 § 808
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Mobiliarzwangsvollstreckung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 529
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 31/09

    Beurteilung der Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des

    Das Landgericht vertritt in Übereinstimmung mit Teilen der Instanzgerichte (z. B. LG Düsseldorf, JurBüro 1993, 361; LG Koblenz, Rpfleger 2005, 200 sowie FamRZ 2005, 529 und JurBüro 2002, 321; ebenso LG Deggendorf, JurBüro 2002, 662; LG Kleve, Rpfleger 2005, 54; LG Bayreuth, JurBüro 2000, 546) die Ansicht, jedenfalls für einfache Fälle der Mobiliarvollstreckung sei die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich.

    Ein Teil der Instanzgerichte (z. B. LG Koblenz, FamRZ 2005, 529 sowie JurBüro 2002, 321) sowie Teile der Literatur (Zöller/Phillippi, ZPO, 27. Aufl., § 121 Rdn. 8; Musielak/Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rdn. 15; Fischer, Rpfleger 2004, 190; Hornung, JurBüro 1998, 381, 383) seien zu Recht der Ansicht, dass heutzutage jede Vollstreckungsmaßnahme ohne das Risiko von Nachteilen von einem Laien nicht optimal ausgewertet und durchgeführt werden könne.

  • LG Zweibrücken, 04.03.2009 - 4 T 25/09

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes in einer Zwangsvollstreckung

    Eine Prognose, ob der Schuldner einen Rechtsanwalt beauftragen wird oder nicht, ist vorliegend nicht möglich (vgl. dazu LG Koblenz, FamRZ 2005, 529 ).
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